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Volksbank Mittweida eG
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Richtlinien der IMM Stiftung für die Ausleihe von twall®

(1) Allgemeine Grundsätze

Die von der IMM Stiftung geförderten Maßnahmen und Projekte müssen den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen. Die nachstehenden Förderbedingungen binden den Antragstellenden unmittelbar. Seit 2003 fördert und begleitet die IMM Stiftung auch Projekte und Initiativen im Bereich Sport / Gesundheit. Dazu verleiht die IMM Stiftung seit 2008 die twall®, eine interaktive Reaktionswand sowie deren Weiterentwicklung, die twall®PLUS, an Schulen, Sportvereine, Altenheime oder andere gemeinnützige Einrichtungen. Ziel des Spiels an der twall® ist es, nacheinander aufleuchtende Tastelemente so schnell wie möglich auszuschlagen. Aufgrund der stets großen Nachfrage nach Verleihmöglichkeiten der twall® verfügt die IMM Stiftung über mehrere twall® und twall®PLUS-Reaktionswände in verschiedenen Ausführungen.

2) Wer ist ausleihberechtigt?

Gemeinnützige, kirchliche, öffentlich-rechtliche und kommunale Rechtspersonen mit Sitz in der Region Mittweida / Mittelsachsen, z. B. Kultur- oder Bildungseinrichtungen, Vereine, Städte und Kommunen, Träger der Jugendarbeit aus der politischen, künstlerischen und kulturellen Bildung, einzeln oder im Verbund. Weiterhin sind IMM-Mitarbeitende ausleihberechtigt.

In allen anderen Fällen wird geprüft, ob es sich bei der Ausleihe um gemeinnützige Projekte handelt bzw. sich
diese im Interesse der regionalen Öffentlichkeit erweisen oder sie im Sinne der Satzung der IMM Stiftung sind.

(3) Kosten der Ausleihe

Die Ausleihe einer twall® Variante verursacht Kosten für die Wiederaufbereitung der twall®, die vom Entleiher zu tragen sind. Pro Wochenende (Abholung freitags, Rückgabe montags) werden pro twall® 150,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Abweichende Regelungen entscheidet der Vorstand.

(4) Antragstellung und Fristen

Die Einreichung eines Ausleihantrags erfolgt ausschließlich in digitaler Form über das Online-Formular auf der Webseite der IMM Stiftung.

Ausleihanträge sind mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigen Ausleihe zu stellen.

(5) Durchführungsbestimmung und Leihvertrag

Der Antragstellende wird formlos per E-Mail über die Entscheidung des Vorstandes informiert.

Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Ausleihe. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der IMM Stiftung ist ausgeschlossen.

Bei positivem Bescheid erfolgt die Übersendung eines Leihvertrags, der innerhalb von 5 Werktagen unterschrieben zurückgesendet werden muss. Nach Ausleihe erhält der Entleiher eine Rechnung über die zu zahlenden Wiederaufbereitungskosten, die unverzüglich beglich werden muss.

Der Entleiher hat für einen geeigneten Transport auf eigene Kosten zu sorgen. Es wird empfohlen, dass die angegebenen Abmaße der twall® für die Auswahl eines Transportfahrzeuges beachtet und dass Abholung und Rückgabe von zwei Personen durchgeführt werden.

Die ausgeliehene twall® Variante darf nur für die im Antrag bewilligte Veranstaltung benutzt werden. Der Entleiher hat die ausgeliehene twall® witterungsgeschützt aufzustellen und vor Schäden abzusichern.

Der Entleiher hat die twall® nach Ablauf des Leihzeitraumes bzw. bei Kündigung unverzüglich und auf eigene Kosten an die IMM Stiftung zurückzugeben. Die twall® ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben.

Der Zuwendungsempfänger (außer IMM Mitarbeitende) wird verpflichtet, im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Zuwendung durch die IMM Stiftung in angemessener Weise hinzuweisen. Der Hinweis hat unter Verwendung des Namens und Logos der IMM Stiftung zu erfolgen.

Spätestens einen Monat nach der Ausleihe stellt der Entleiher der IMM Stiftung geeignetes, rechtefreies Foto, ggf. das Logo der Organisation sowie einen kurzen Text zur Ausleihe (max. 500 Zeichen) an info@immstiftung.de zur Verfügung. Damit wird die IMM Stiftung berechtigt, die Ausleihe im Rahmen ihrer eigenen internen und externen Print-, Presse- und Onlinepublikationen zu veröffentlichen.

(6) Gebrauch der Leihsache und Haftungen

Die entliehenen twall® Varianten sind Eigentum der IMM Stiftung. Der Entleiher ist verpflichtet, diese Leihgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und nicht zweckentfremdend einzusetzen. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Leihsache verbunden sind, sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der IMM Stiftung und des Herstellers zu befolgen. Eine Weitergabe des Vertragsgegenstandes bzw. eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Entleiher hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Entleiher ermöglicht der IMM Stiftung oder seines Beauftragten die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

Der Entleiher haftet für alle Schäden an der Leihsache, die während des Mietzeitraumes an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Der Entleiher haftet für Sach- und Personenschäden jeder Art, welche auf nicht auf die IMM Stiftung zurückzuführen sind.

Die Gewährleistung jeglicher Art durch die IMM Stiftung wird ausgeschlossen.

Schäden sind der IMM Stiftung umgehend zu melden. Durch Beschädigung entstehende Kosten gehen zu Lasten
des Entleihers.

Stand: 01.01.2025