Die von der IMM Stiftung geförderten Maßnahmen und Projekte müssen den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen. Die nachstehenden Förderbedingungen binden den Antragstellenden unmittelbar.
Seit 2003 fördert und begleitet die IMM Stiftung Projekte und Initiativen in den Bereichen Wissenschaft / Technik, Sport / Gesundheit sowie Kunst / Kultur. Dabei unterstützt die IMM Stiftung besonders regionale "Startups" bei ihrer Entfaltung und hilft gemeinnützigen Projekten in den benannten Bereichen auf ihrem Weg, sich selbständig weiterzuentwickeln. Die IMM Stiftung legt darüber hinaus Wert auf die Förderung von Projekten, die im regionalen Umfeld Mittweidas aufgrund ihrer historischen Bedeutung einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. In Kooperation mit regionalen Partnern engagiert sich die IMM Stiftung auch für Projekte in Krisengebieten auf der Welt, insbesondere für den Wiederaufbau nach Naturkatastrophen. Daher fördert die IMM Stiftung Projekte in folgenden Bereichen:
• Kunst / Kultur
• Sport / Gesundheit
• Wissenschaft / Technik
• Soziales Engagement
• Historisches in und um Mittweida
• Startups
Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, in denen sich Menschen für die Region Mittweida / Mittelsachsen engagieren und von denen eine über das Ende der Förderung hinausgehende Wirkung ausgeht.
Gemeinnützige, kirchliche, öffentlich-rechtliche und kommunale Rechtspersonen mit Sitz in der Region Mittweida / Mittelsachsen, z. B. Kultur- oder Bildungseinrichtungen, Vereine, Städte und Kommunen, Träger der Jugendarbeit aus der politischen, künstlerischen und kulturellen Bildung, einzeln oder im Verbund. In allen anderen Fällen wird geprüft, ob sich das Projekt als gemeinnützig bzw. im Interesse der regionalen Öffentlichkeit erweist oder es ein Startup-Projekt im Sinne der Satzung der IMM Stiftung ist. Im Regelfall kann eine Einrichtung pro Jahr nur einen Antrag stellen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Antragstellenden für einzelne, zeitlich abgegrenzte Projektvorhaben vergeben. Dies können Zuschüsse zu Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Veranstaltungskosten und auch für investive Kosten (Anschaffungen) für das Projekt sein. Im Projektantrag hat der Antragstellende aufzuführen, wofür genau die Zuwendung erfolgen soll. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte, die nicht in das Projektvorhaben involviert sind, ist ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, auch Sponsoring-Verträge für das Projektvorhaben abzuschließen. Nicht gefördert werden:
– Projekte mit ungesicherter Gesamtfinanzierung
– Vorhaben außerhalb des Wirkungsbereiches der Stiftung
– bereits abgelehnte Projekte
– Dauerförderungen und reine Betriebskostenzuschüsse
– Projekte mit rein kommerziellem Charakter
Der Vorstand der IMM Stiftung entscheidet, in welcher Höhe eine Projektzuwendung gewährt wird. Bei Zuwendungen über 1.000 € hat das Kuratorium Mitbestimmungsrechte zur Förderung. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die beantragte Zuwendungssumme zu 100% ausgereicht wird. Maßgebliche Grundlage bildet der jährliche Haushalt der Stiftung.
Die Einreichung eines Projektantrags erfolgt ausschließlich in digitaler Form über das Online-Formular auf der Webseite der IMM Stiftung. Anträge sind vor Projektbeginn zu stellen. Förderungen für abgeschlossene Projekte sind ausgeschlossen. Nur vollständig eingereichte Förderanträge werden auf formale und inhaltliche Kriterien geprüft. Anträge, die diesen Kriterien nicht genügen, sind vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen; nur den Förderkriterien entsprechende Anträge können dem Vorstand der IMM Stiftung zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Es gibt keine Antragsfristen und Anträge können laufend gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sich der Vorstand regulär nur quartalsweise trifft und sich damit eine Förderentscheidung entsprechend verzögern kann. Die IMM Stiftung behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Der Antragstellende wird formlos per E-Mail über die Entscheidung des Vorstandes informiert. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der IMM Stiftung ist ausgeschlossen. Bei positivem Bescheid erfolgt eine zeitnahe Auszahlung der Zuwendung als zweckgebundene Spende auf das im Antrag benannte Konto des Antragstellenden. Die Zuwendung darf nur für die im Antrag bewilligten Zwecke benutzt werden. Sollte eine Sponsoringvereinbarung abgeschlossen werden, erfolgt die Auszahlung nach erfolgter Rechnungslegung durch den Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsempfänger wird verpflichtet, im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Zuwendung durch die IMM Stiftung in angemessener Weise hinzuweisen. Der Hinweis hat unter Verwendung des Namens und Logos der IMM Stiftung zu erfolgen. Der Zuwendungsempfänger erklärt sich bereit, sowohl im Rahmen von Veranstaltungen der IMM Stiftung als auch am Projektort oder am Sitz der Organisation Einblick in das Projekt und den Verlauf der Umsetzung zu geben und für Pressetermine zur Verfügung zu stehen. Dies erfolgt nach individueller Absprache. Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung der Fördermittel sind der IMM Stiftung anzuzeigen. Ebenso ist im Projektablauf bei zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten Änderungen die IMM Stiftung zu informieren. Wird das Projekt im Projektverlauf abgebrochen oder ändern sich wesentliche Fördervoraussetzungen, die nicht mehr der Satzung der IMM Stiftung entsprechen oder ihren Interessen schaden, behält sich die IMM Stiftung vor, die gezahlte Zuwendung zurückzufordern. Für die mit den Zuwendungen angeschafften Güter besteht eine Zweckbindung. Die IMM Stiftung geht davon aus, dass durch ihre gewährten Fördermittel angeschaffte Güter der geförderten Organisationen über das Ende des Projektzeitraums hinaus zur Verfügung stehen und nicht vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer veräußert werden.
Als Verwendungsnachweis stellt der Zuwendungsempfänger der IMM Stiftung spätestens einen Monat nach Projektende der IMM Stiftung ein geeignetes, rechtefreies Foto, das Logo der Organisation sowie einen Text zum Projekt (max. 500 Zeichen) an info@imm-stiftung.de zur Verfügung. Damit wird die IMM Stiftung berechtigt, die Projektergebnisse im Rahmen ihrer eigenen internen und externen Print-, Presse- und Onlinepublikationen zu veröffentlichen. Gemeinnützige Organisationen werden gebeten, eine Spendenquittung über die Zuwendung auszustellen.
Stand: 01.01.2025